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Bußgeldfalle: Enge Autobahn-Baustellen
Der ADAC hat sich die Verkehrsregelungen für Baustellen einmal ganz genau angesehen. Rund 67 Prozent aller Neuwagenmodelle entsprechen nicht den Bestimmungen. Grund: Sie sind zu breit. Viele Baustellen dürfen auf der linken Spur nur von Fahrzeugen mit einer Breite von maximal zwei Metern auf der linken Fahrspur benutzt werden. Sogar viele Kleinwagen sind breiter als zwei Meter. Genau das ist den Autofahrern meist nicht bewusst und kann kostspielig werden.
Der ADAC rät allen Autofahrern, sich beim Fachhändler über die tatsächliche Breite des eignen PKW‘s zu informieren. Der Breite-Wert in den Fahrzeugpapieren ist leider nicht maßgebend, denn hier steht nur die Breite ohne Außenspiegel. Bei Nichtwissen droht schlimmstenfalls ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro oder die Einschränkung des Kasko-Schutzes bei Unfällen.
Bei einem Unfall mit Fremdverschulden kann der Schadenersatzanspruch reduziert werden (Mitverschulden) - vorausgesetzt, das über zwei Meter breite verunfallte Fahrzeug war auf einer Spur unterwegs, die nur für Fahrzeuge mit weniger als zwei Meter Breite zugelassen ist.
Nach wie vor nehmen LKW‘s in Baustellen den meisten Platz ein und beanspruchen bis zu 3/4 der rechten Fahrbahnspur. Mit der Ausweitung der maximal zulässigen Fahrzeug-Breite auf bis zu 2,20 Meter auf der linken Baustellenspur fordert der ADAC eine Anpassung an aktuelle Neuwagenmodelle. Somit könnte Verkehrsfluss gewährleistet und Stau vermieden werden.




